Veränderte Zugangsvoraussetzungen
Liebe Interessent_innen, bitte beachten Sie, dass es ab sofort veränderte Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung zum/ zur Erzieher_in gibt: Bewerber_innen mit nicht deutscher Muttersprache benötigen für ihre Bewerbung den Nachweis des Sprachniveaus B-2 (gemäß des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen). Bis zur Prüfung muss dann auch noch der Nachweis für das Niveau C-1 erbracht werden.